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UN-Behindertenrechtskonvention - Aktionsplan Inklusion

Aktionsplan der hessischen Studierendenwerke

Auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention haben die hessischen Studierendenwerke gemeinsam in einem breit angelegten Prozess einen Aktionsplan erstellt, dessen Ziele und Maßnahmen sich darauf ausrichten, chancengerechte Zugangs- und Studienbedingungen für Studierende mit Beeinträchtigungen zu ermöglichen.

Er wird daher fortlaufend evaluiert, fortgeschrieben und angepasst. Die vorliegende Ausgabe beinhaltet die Ergebnisse der ersten Evaluierung im Jahr 2024; eine erneute Evaluierung ist für das Jahr 2028 vorgesehen.


Aktionsplan Studierendenwerk Frankfurt am Main

Anhand der gemeinsam definierten Handlungsfelder und deren Ober-Ziele, denen sich alle fünf Studierendenwerke im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenerfüllung und gesellschaftlichen Verantwortung verpflichtet fühlen, baut sich der Aktionsplan des Studierendenwerks Frankfurt am Main auf.

Um die gemeinsamen Oberziele des Rahmenaktionsplanes zur erreichen, müssen diese in operative Zielsysteme überführt und mit konkreten Maßnahmen belegt werden. Hierzu dient im Studierendenwerk Frankfurt am Main der nachfolgende Maßnahmenplan.