Erste Zielvereinbarung mit hessischen Studentenwerken unterzeichnet - Studentenwerke erhalten ab 2017 insgesamt 21,1 Millionen Euro pro Jahr
Die Ziel- und Leistungsvereinbarung bestimmt für die Jahre 2016 bis 2020 die gegenseitigen Verpflichtungen des Landes und der Studentenwerke und legt Ziele zur Qualitätssicherung und Effizienzsteigerung bei der gesetzlichen Aufgabenerfüllung fest. Zudem erhalten die Studentenwerke die gewünschte mehrjährige finanzielle Planungssicherheit bis zum Jahr 2020.
Wissenschaftsminister Boris Rhein: „Die Hochschulen in Hessen haben in den vergangen Jahren enorm an Attraktivität dazu gewonnen und dürfen sich daher seit mehreren Jahren über einen nie dagewesenen Zuwachs an Studierenden freuen. Dieser Anstieg bedeutet eine große Herausforderung für unsere Hochschulen und Studentenwerke. Ich freue mich daher sehr, dass es nach langen Verhandlungen gelungen ist, heute die erste Ziel- und Leistungsvereinbarung mit den fünf hessischen Studentenwerken zu unterzeichnen. Damit schaffen wir eine gemeinsame und verlässliche Basis, um die gegenseitigen Verpflichtungen weiter entwickeln zu können.“
Die Ziel- und Leistungsvereinbarung soll die gegenseitigen Verpflichtungen konkretisieren und auch Ziele und Maßgaben festlegen, die der Effizienzsteigerung und der Qualitätssicherung der Aufgabenerfüllung der Studentenwerke dienen. Das sind im Wesentlichen die Sicherung der sozialen Infrastruktur für Studierende durch Bereitstellung von wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitsfördernden, sportlichen und kulturellen Dienstleistungen, die Unterstützung eines zügigen und erfolgreichen Studienverlaufs für Studierende und die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Dienstleistungsbereiche für Studierende.
Die hessischen Studentenwerke sind zufrieden mit der heute unterzeichneten Ziel- und Leistungsvereinbarung. „Sie schafft eine verlässliche Basis für unsere Arbeit, mit der wir die Studierenden an den hessischen Hochschulen bedarfsgerecht und passgenau unterstützen können“, bekräftigt Christina Walz, Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft der hessischen Studentenwerke. „Engmaschige Modulprüfungen, Auslandsaufenthalte, Praktika sind Herausforderungen, die der Bologna-Prozess für Studentinnen und Studenten mit sich bringt und für deren Bewältigung sie die flexible soziale Infrastruktur brauchen, die wir zur Verfügung stellen.“
Außerdem erhalten die hessischen Studentenwerke von der Landesregierung nach Erhöhungen in den Landeshaushalten 2015 und 2016 eine zusätzliche Förderung in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro. Damit erhöht sich die Landesförderung auf rund 21,1 Millionen Euro pro Jahr – das sind rund 20 Prozent mehr als noch 2014. Mit den zusätzlichen Mitteln können die Studentenwerke einen Teil der durch anhaltend hohe Studierendenzahlen gestiegenen Kosten decken. Dazu zählen vor allem die Ausgaben für Mensen und Cafeterien sowie für das Personal der Ämter für Ausbildungsförderung.
„Mit dieser Steigerung der Landesförderung stellt die Landesregierung einmal mehr unter Beweis, dass wir neben leistungsfähigen Hochschulen auch auf eine hervorragend ausgestattete soziale Infrastruktur für die Studierenden Wert legen“, so Wissenschaftsminister Boris Rheinabschließend.
Hier finden Sie die Ziel- und Leistungsvereinbarung.