Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung

"Meisterprämie" Hessen
Das Land Hessen zahlt Personen, die ab dem 1. Juni 2024 eine Meisterausbildung oder eine andere gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung erfolgreich abgeschlossen haben, eine pauschale Prämie in Höhe von 3.500 €. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Flyer - FAQ - Kostenfreie Meisterausbildung in Hessen► oder auf der Webseite aufstiegspraemie.hessen.de

Das Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (kurz: AFBG) ist eine gesetzlich geregelte Geldleistung, mit der Menschen bei ihrer Qualifizierung finanziell unterstützt werden. Grundsätzlich gilt: Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf Förderung.

Typische Aufstiegsfortbildungen sind etwa Meister- und Fachwirtkurse oder Fortbildungen zum Techniker oder Erzieher. Es gibt mehr als 700 weitere gleichwertige und damit mit AFBG förderfähige Fortbildungen.

Teilnehmende erhalten einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie den Kosten für das Meisterstück. Bei Vollzeitmaßnahmen kann zusätzlich ein Beitrag zum Lebensunterhalt gezahlt werden.

Weitere Informationen unter:
www.aufstiegs-bafoeg.info oder Telefon: 0800-6223634 (kostenfrei)