Staatliche Hilfen
BAföG ist die vorrangige staatliche Unterstützung zur Finanzierung des Lebensunterhalts für Studierende.
Wohngeld kommt in Frage, wenn grundsätzlich kein BAföG-Bezug (mehr) möglich ist. Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete und wird bei der Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde beantragt. Der Erstantrag kann auch online gestellt werden.
Bürgergeld können Studierende während der Beurlaubung, in einem Teilzeitstudium oder im Promotionsstudium erhalten. Ansonsten wird Bürgergeld für Studierende nur unter eng begrenzten Voraussetzungen gezahlt. Informationen finden sie hier ►
Kinder von Studierenden haben eigene Sozialleistungsansprüche. Informationen finden sie hier ►
Studierende mit gesundheitlichen Einschränkungen können zusätzliche Ansprüche auf staatliche Hilfen haben. Informationen finden Sie hier ►
Internationale Studierende sollten vor der Beantragung von staatlichen Leistungen prüfen, ob sie diese mit ihrer Aufenthaltserlaubnis erhalten können. Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis „zu Studienzwecken“ können durch die Beantragung Probleme mit der Weiterbewilligung ihres Aufenthaltstitels bekommen.
Die Sozial- und Finanzierungsberatung berät Sie gerne zu Fragen rund um das Thema staatliche Hilfen.