Semesterticket-Härtefonds
Achtung bei Erstattungsgrund Landesticket Hessen:
- Antragsfrist endet bereits am 31.03.2025
- AStA-Semesterticket SoSe 2025 darf nicht abgerufen sein.
Studierende in Frankfurt am Main zahlen automatisch mit dem Semesterbeitrag einen Beitrag für das digitale AStA-Semesterticket.
Sie können bei Vorliegen bestimmter Gründe einen Antrag auf Rückerstattung des AStA-Semesterticketbeitrags bei der Härtefondsstelle des Studierendenwerks Frankfurt am Main stellen. Mit der Rückerstattung erlischt die Berechtigung zur Nutzung des AStA-Semestertickets, der QR-/Aztec-Code wird ungültig. Ausnahme Landesticket Hessen: Das AStA-Semesterticket darf nicht abgerufen sein.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online. Eine Übersicht aller Erstattungsgründe, Erstattungsbeträge und erforderlicher Nachweise finden Sie hier►
Hier geht es zum Antragsportal►
Die Verwaltung des Härtefonds führt das Studierendenwerk Frankfurt am Main im Auftrag des AStA der Goethe-Universität durch. Fragen zur Erstattung beantwortet Ihnen die Härtefondsstelle.
Kontakt
Telefon: 069/798-23088
haertefonds(at)swffm.de
Bitte beachten Sie die Ausschlussfristen zur Antragstellung!
Die aktuelle AStA-Härtefondssatzung Satzung finden Sie hier►
Weitere Informationen zum Semesterticket und zum Geltungsbereich finden Sie unter Semesterticket AStA Goethe-Universität►
Frist Antragstellung
SoSe 2025
- Landesticket Hessen: 31.03.2025
- andere Erstattungsgründe: 13.05.2025
WiSe 2024/25
- nur noch gesundheitliche Gründe: 13.05.2025