Krankenversicherung
Studienbewerber oder Studierende müssen vor der Einschreibung oder Rückmeldung eine von der Krankenkasse ausgestellte Versicherungsbescheinigung vorlegen. Sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Krankenkassen bieten günstige Studierendentarife an. Die studentische Krankenversicherung ist im Sozialgesetzbuch V (SGB V) geregelt.