Organe und Strukturen
Das Studierendenwerk Frankfurt am Main arbeitet mit den Hochschulen eng zusammen, ist aber als Anstalt des öffentlichen Rechts von diesen rechtlich unabhängig. Das Gesetz über die Studierendenwerke bei den Hochschulen des Landes Hessen regelt, welche Studierendenwerke für welche Hochschulen zuständig sind, welche Aufgaben die Studierendenwerke zu erfüllen haben und mit welchen Mitteln sie ihre Aufgaben wahrnehmen können.
Die Studierendenwerke haben durch eine Satzung und durch die tatsächliche Geschäftsführung zu gewährleisten, dass ihre wirtschaftlichen Betriebe ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke erfüllen. Die Organe des Studierendenwerks Frankfurt am Main sind der Verwaltungsrat und der Geschäftsführer.
Die hessischen Studierendenwerke unterstehen der Rechtsaufsicht des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst.
Der Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat ist ein Kollegialorgan. Seine Zusammensetzung und seine Aufgaben ergeben sich aus dem Gesetz über die Studierendenwerke bei den Hochschulen des Landes Hessen.
Organe
Dem Verwaltungsrat des Studierendenwerks Frankfurt am Main gehören laut Gesetz an:
- die Präsidentin / der Präsident der Goethe-Universität als Vorsitzender*
- die Präsidentin / der Präsident der Frankfurt University of Applied Sciences*
- die Präsidentin / der Präsident der Hochschule RheinMain*
- die Präsidentin / der Präsident der Hochschule Geisenheim*
- eine Präsidentin / ein Präsident der beiden Kunsthochschulen*
- zwei Professorinnen / zwei Professoren der Goethe-Universität
- zwei Studierende der Goethe-Universität
- eine Studierende / ein Studierender der Frankfurt University of Applied Sciences
- eine Studierende / ein Studierender der Hochschule RheinMain
- eine Studierende / ein Studierender der Hochschule Geisenheim
- eine Studierende / ein Studierender der beiden Kunsthochschulen
- zwei Bedienstete des Studierendenwerks
*die sich jeweils von einem anderen Mitglied des Präsidiums vertreten lassen können
Geschäftsführer: Konrad Zündorf
Der Geschäftsführer vertritt das Studierendenwerk gerichtlich und außergerichtlich. Er ist Beauftragter des Haushalts und Dienstvorgesetzter der Bediensteten des Studierendenwerks.
Mitglieder des Verwaltungsrats