BAföG - die günstigste Studienfinanzierung
Ob mit Nebenjob, im Zweitstudium oder im Studium mit Kind – bereits ein geringer BAföG-Betrag lohnt sich, um sich beispielsweise von den GEZ-Gebühren► befreien zu lassen.
BAföG-Leistungen werden zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt – man muss daher nach Ende des Studiums nur die Hälfte des erhaltenen Geldes zurückzahlen (also maximal 10.010 €).
Schneller zum BAföG – mit „BAföGdigital“ lange Bearbeitungszeiten vermeiden helfen
Um im Interesse der Antragstellenden den Bearbeitungsvorgang zu beschleunigen empfehlen wir, den BAföG-Antrag über BAföGdigital► und Dokumente über das Upload Portal► oder die App BAföG Digital-App► einzureichen.
Bitte beachten:
- Antrag und alle Unterlagen nur einmal einreichen, da mehrfache Zusendungen zu einer längeren Bearbeitungszeit führen
- Dokumente möglichst einzeln hochladen, nicht alle Unterlagen in einer Datei speichern
- wählen Sie eine nachvollziehbare Benennung der Dateien
Das erneute Einreichen auf dem Postweg ist nicht erforderlich und wenig hilfreich. Sie machen den Sachbearbeiter*innen die Bearbeitung einfacher und Sie erhalten Ihren Bescheid schneller!
Alle Nutzer*innen von BAföGdigital können zudem Informationen über den Antragseingang und Bearbeitungsstand abrufen. Für einen Wiederholungsantrag werden Ihre Daten in„BAföGdigital“ abgespeichert. Dies vereinfacht Ihnen auch die Antragstellung beim Folgeantrag.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Umfassende Informationen und persönliche Beratung zum Thema BAföG bietet Ihnen unsere BAföG-Beratung. Alternativ finden Sie unter FAQ► alle wichtigen Informationen.
Bei allgemeinen Fragen zum BAföG wenden Sie sich bitte an die gebührenfreie BAföG-Hotline: 0800-223 63 41 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Das Studierendenwerk Frankfurt am Main ist als Amt für Ausbildungsförderung nur für Studierende folgender Hochschulen zuständig ►
Schüler und Auszubildende von Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien finden ihr zuständiges Amt hier►
Bei allgemeinen Fragen zum BAföG wenden Sie sich bitte an die gebührenfreie BAföG-Hotline: 0800-223 63 41 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Für Auszubildende in Hessen, die eine staatlich anerkannte Ausbildungsstätte für Psychotherapie bzw. Kinder- und Jugendpsychotherapie besuchen wollen, sind nicht mehr die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Studierendenwerken zuständig, sondern nach § 45 Abs.1 BAföG die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung.
⇒Bundesministerium für Bildung und Forschung.
⇒Deutsches Studierendenwerk (zusätzliche Informationen aus dem Sozialhilfebereich)