Für welche Förderungsart benötigen Sie eine Beratung?
Studieren Sie an einer Hochschule und möchten BAföG für ein Studium beantragen?
BAföG-Beratung►
Machen Sie eine berufliche Weiterbildung oder einen Lehrgang für eine höhere Qualifikation?
Das Aufstiegs-BAföG, kurz AFBG (vormals das sogenannte "Meister-BAföG") unterscheidet sich sehr stark in der Antragsstellung und Durchführung von dem BAföG für Studierende. Unsere allgemeine BAföG-Beratung kann Ihnen hierzu keine Auskunft geben.
Haben Sie allgemeine Fragen zur Antragsstellung und zu den Voraussetzungen für das Aufstiegs-BAföG? AFBG - alle Infos auf einen Blick►
Bei Fragen zu einem bereits gestellten Antrag wenden Sie sich direkt an Ihre/n zuständige/n Sachbearbeiter*in►
Sie besuchen das Studienkolleg der Goethe-Universität?
Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich für das Studienkolleg der Goethe-Universität in Frankfurt am Main zuständig sind.
Anfragen zum Studienkolleg der Goethe-Universität beantworten wir Ihnen gerne.
Persönlichen Termin vereinbaren►
Wenn Sie nicht am Studienkolleg der Goethe-Universität eingeschrieben sind, finden Sie hier eine Übersicht der zuständigen Ämter►
Gehen Sie noch zur Schule oder machen eine Ausbildung und möchten Schüler-BAföG beantragen?
Für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, höheren Fachschulen und – in der Regel – Akademien ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet.
Für alle anderen Schülerinnen und Schüler liegt die Zuständigkeit grundsätzlich beim Amt für Ausbildungsförderung der Stadt-/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern, in Ausnahmefällen am Wohnort des Schülers oder der Schülerin.