Gesetzliche Unfallversicherung
Die immatrikulierten Studierenden der vom Studierendenwerk Frankfurt am Main betreuten Hochschulen sind gesetzlich gegen Hochschulunfälle (Arbeitsunfall im Sinne der Reichsversicherungsordnung RVO) versichert. Versicherungsschutz besteht für Unfälle, die in unmittelbarem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der Hochschule und ihren Einrichtungen passiert sind und die dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule zuzurechnen sind.
Organisatorischer Verantwortungsbereich
- die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen einschließlich der Pausen
- das Aufsuchen anderer Hochschuleinrichtungen (Universitätsbibliotheken, Seminare),
- die Teilnahme am allgemeinen Hochschulsport,
- die Beteiligung an Exkursionen unter der Leitung eines Hochschullehrers,
- der Weg von oder nach dem Ort, an dem die Hochschulveranstaltung stattfindet.
Nicht versichert sind Studien und Arbeiten in der privaten bzw. häuslichen Sphäre, auch wenn sie als Vorbereitung für das Examen erforderlich sind.
Die Meldestellen für Hochschulunfälle sind in den Studierendensekretariaten der Hochschulen angesiedelt. Die unverzügliche, schriftliche Anzeige des Unfalls ist für die Leistungserbringung erforderlich.
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt nach Prüfung des Unfalles die Kosten der Heilbehandlung und erbringt gegebenenfalls Entschädigungen durch Geldleistungen wie Verletztengeld, Verletztenrente oder Sterbegeld.