Häufig gestellte Fragen
Sie finden die Sprechzeiten und Telefonnummern unserer Technischen Mitarbeiter auf den jeweiligen Wohnheimseiten unserer Homepage. Sie können auch eine direkte Anfrage über unsere Kontakt-/Schadensmeldung► stellen.
Unsere Wohnheime sind standardmäßig mit einem LAN-Zugang ausgestattet. Es kann aber ein eigener WLAN-Router angeschlossen werden. Eine Anleitung zur Installation gibt es hier->
Lassen Sie dem Studierendenwerk Ihre Kündigung► schriftlich und unterzeichnet zukommen. Entweder mit der Post oder per E-Mail. Beachten Sie beim Kündigungstermin die Regelung Ihres Mietvertrages.
Acht Wochen zum Monatsende oder bei Mietverträgen, die zum 15. eines Monats enden, acht Wochen zur Monatsmitte.
Die Wohndauer in den Wohnheimen des Studierendenwerks ist auf maximal 4 Jahre begrenzt.
Nein, ausgenommen Härtefallregelungen, die individuell begründet werden müssen.
In Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung durch das Studierendenwerk können die Zimmer bis zu sechs Monate untervermietet werden, allerdings nur an wohnberechtigte Studenten und nur zum Mietpreis des eigenen Vertrages. Bitte nutzen Sie hierfür unser Antragsformular zur Untervermietung►
Bitte wenden Sie sich zuerst an den für Ihr Wohnheim zuständigen LAN-Admin►, sollte Ihr Wohnheim von keinem LAN-Admin betreut werden, dann bitte eine Mitteilung an den zuständigen Technischen Mitarbeiter per Kontakt-/Schadensmeldung►
Ja, die Hausordnung ist hier►einzusehen. Sie ist zwingend einzuhalten.
In Frankfurt am Main und Wiesbaden müssen Studierende eine Zweitwohnungssteuer zahlen. In Rüsselsheim und Geisenheim wird derzeit keine Zweitwohnungssteuer erhoben.
Nein, bitte selbst oder über die Eltern eine Haftpflicht- und Hausratversicherung abschließen.
Diese und andere häufige Fragen zum Rundfunkbeitrag oder über die Regelungen zum Rundfunkbeitrag hat der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf einer eigenen Seite für Studierende zusammengefasst. Die entsprechenden Antragsformulare sind ebenfalls dort hinterlegt.
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weder bereit noch verpflichtet. Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz fordert jedoch, dass wir Sie trotzdem auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl.