Häufig gestellte Fragen
Sie können online► einen Antrag für einen Wohnheimplatz beim Studierendenwerk Frankfurt am Main ausfüllen. Damit sind Sie automatisch auf der Warteliste.
Aber Achtung: Neue Bewerbungen ersetzen die alte Bewerbung. Deshalb nachträgliche Änderungswünsche an bestehenden Bewerbungen bitte per Mail an wohnen(at)swffm.de senden.
Sie können sich jederzeit bewerben und auf unsere Warteliste setzen lassen. Mit einer monatlichen E-Mail fragen wir dann Ihr Interesse ab, bis wir Ihnen ein Mietangebot machen können.
Ja. Sobald Sie aber den Vertrag unterzeichnen, benötigen wir die Zulassungsbescheinigung Ihrer Hochschule. Erstsemester können die Bescheinigung zeitnah nachreichen.
Alle Studierenden, die an einer der folgenden Hochschulen immatrikuliert sind:
- Goethe-Universität Frankfurt am Main
- Frankfurt University of Applied Sciences
- Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt
- Hochschule für Gestaltung Offenbach
- Hochschule RheinMain Wiesbaden
- Hochschule Geisenheim
Je nach aktueller Nachfrage und Bewerberzahl kann es bis zum Einzug unterschiedlich lange dauern. Wenn Sie sich auf das gesamte Angebot bewerben, ist die Wartezeit kürzer, wenn Sie die Auswahl jedoch einschränken und z.B. nur ein Appartement möchten, kann die Wartezeit auch über ein Jahr betragen.
Da die Plätze in der Regel noch bis zum letzten Tag vor dem Neueinzug vermietet sind, ist eine durch uns organisierte Besichtigung leider nicht möglich. Sie können auf eigene Initiative die Wohnheime anschauen; eventuell hat auch Ihr Vormieter nichts gegen eine kurze Besichtigung einzuwenden.
Ja, die Kaution beträgt zwei Monatsmieten.
Studentischen Praktikanten anderer Hochschulen können in begrenztem Umfange und nur während der vorlesungsfreien Zeit oder aus belegungstechnischen Gründen Zimmer zur Verfügung gestellt werden. Es gelten gesonderte Nutzungsentgelte.
Ja, bitte wenden Sie sich bei Interesse bitte direkt an die Abteilung Wohnen►
Wir helfen Ihnen gerne weiter und klären die Anforderungen an die Unterkunft persönlich mit Ihnen.
Für Studierende mit Kind stehen begrenzte Kapazitäten zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich bei Interesse direkt an die Abteilung Wohnen►
Wenn wir Ihnen ein möbliertes Zimmer anbieten, umfasst die Ausstattung ein Bett mit Matratze, einen Schreibtisch mit Stuhl, einen Kleiderschrank und ein Bücherregal. Zudem gibt es immer eine Verdunklungsmöglichkeit vor dem Fenster.
Appartements sind zusätzlich mit einer kleinen Küchenzeile ausgestattet, einschließlich 2-Feld-Kochplatte und Kühlschrank, aber ohne Geschirr oder sonstige Utensilien.