Zuständigkeiten
Das Studierendenwerk Frankfurt am Main ist als Amt für Ausbildungsförderung für Studierende an folgenden Hochschulen zuständig:
- Goethe-Universität, Frankfurt am Main,
- Frankfurt University of Applied Sciences,
- Hochschule RheinMain Wiesbaden, Rüsselsheim
- Hochschule Geisenheim
- Hochschule für Musik und Darstellende Kunst, Frankfurt am Main,
- Hochschule für Gestaltung, Offenbach am Main,
- Staatliche Hochschule für Bildende Künste, Städelschule, Frankfurt am Main,
- Philosophisch-Theologische Hochschule St. Georgen, Frankfurt am Main,
- Lutherisch-Theologische Hochschule, Oberursel,
- EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Oestrich-Winkel, Wiesbaden
- Provadis School of International Management and Technology, Frankfurt am Main,
- accadis Hochschule, Bad Homburg
- Frankfurt School of Finance and Management, Frankfurt am Main
- University of Labour, Frankfurt am Main
- Tomorrow University of Applied Sciences, Frankfurt am Main
- Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit, Wiesbaden
Wichtige Änderung für Studierende der Hochschule Fresenius und der Charlotte Fresenius Hochschule
Ab dem 1. April 2025 ist das Studierendenwerk Kassel für die Bearbeitung der BAföG-Anträge der Studierenden der Hochschule Fresenius und der Charlotte Fresenius Hochschule zuständig, ausser dem Standort Heidelberg, dieser fällt weiterhin in die Zuständigkeit des Studierendenwerks Heidelberg .
Um einen nahtlosen Übergang der Bearbeitung der Förderungsfälle zu ermöglichen wurden die Akten bereits an das Studierendenwerk Kassel abgegeben. Bitte übermitteln Sie Ihre Anträge, Schreiben usw. ab dem 1. April 2025 nur noch an das Studierendenwerk Kassel.
Alle Kontaktdaten des Studierendenwerks Kassel zu Ansprechpartnern, Sprechzeiten und Adressen finden Sie hier►
Bitte beachten Sie:
Studierende an der Fachhochschule für Ökonomie und Management (FOM), Frankfurt am Main wenden sich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Essen-Duisburg.
Studierende an der International School of Management (ISM), Frankfurt am Main wenden sich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Dortmund.
Studierende an der Internationalen Hochschule (IU) Frankfurt am Main wenden sich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Thüringen.
Schüler und Auszubildende von Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien finden Ihr zuständiges Amt hier ►
Für Auszubildende in Hessen, die eine staatlich anerkannte Ausbildungsstätte für Psychotherapie bzw. Kinder- und Jugendpsychotherapie besuchen wollen, sind nicht die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Studentenwerken zuständig, sondern nach § 45 Abs.1 BAföG die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung. Für laufende Bewilligungszeiträume verbleibt die Zuständigkeit bei dem bisherigen Amt für Ausbildungsförderung. Das zuständige kommunale Amt für Ausbildungsförderung finden Sie hier►