Sie haben bereits einen Antrag gestellt
Sollte Ihr Anliegen nicht zur Auswahl stehen, wählen Sie bitte eines aus, dass dem Thema am nächsten kommt.
Sie möchten Auslands-BAföG beantragen?
Auslands-BAföG wird je nach Zielregion von anderen Ämtern bearbeitet. Das Studierendenwerk Frankfurt am Main prüft kein Auslands BAföG. Richten Sie deshalb bitte Ihre Anfrage an das für das Zielland zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Nähere Informationen und Weltkarte►
Haben sich Ihre Angaben seit der letzten Antragsstellung geändert?
Sie möchten eine Änderung zu folgenden Themen einreichen:
- Adresse
- Kontoverbindung
- Beginn/Ende einer Beschäftigung
- Änderung der Höhe des Verdienstes
- Änderung des Krankenversicherungsstatus
- Studiengangwechsel
- Hochschulwechsel
- Exmatrikulation wg. Studienabbruch
- Urlaubssemester
- Erfolgreiche Beendigung des Studiums
Bitte reichen Sie alle Änderungen entweder über das Änderungsformular bei BAföG digital oder über die BAföG digital App ein.
Wenn Sie etwas einreichen möchten, das nicht über das Formular abgedeckt ist, erstellen Sie ein formloses Schreiben und laden dies unter dem Punkt "sonstige Nachweise" hoch.
Sie brauchen Hilfe beim Ausfüllen von Formblättern?
Zu diesem Thema können Sie gerne einen Termin mit unserer allgemeinen BAföG-Beratung vereinbaren.
Persönlichen Beratungstermin vereinbaren►
Sie haben Fragen zu einem Anschreiben des BAföG-Amtes?
Sie haben allgemeine Fragen zu Unterlagen, die nachgereicht werden müssen, wie z.B. unvollständige Formblätter, Unterlagen der Eltern oder Vermögensnachweise?
Zu diesem Thema können Sie gerne einen Termin mit unserer allgemeinen BAföG-Beratung vereinbaren
Persönlichen Beratungstermin vereinbaren►
Sie haben spezifische Fragen zu bereits eingereichten Unterlagen und komplizierten Sachverhalten, wie ein unkooperatives Elternteil, zu hoher Verdienst, nicht erreichen der Voraussetzung des Leistungsnachweises etc. ? Dann wenden Sie sich direkt an Ihren / Ihre Sachbearbeiter*in►
Sie müssen Ihren Leistungsnachweis einreichen?
Einmal im Studium muss ein Leistungsnachweis nach § 48 BAföG erbracht werden. Das ist regelmäßig für eine Förderung ab dem 5. Fachsemester der Fall. Nachzuweisen ist die Leistung zum Ende des vorigen Semesters. Der Nachweis kann durch einen CP Ausdruck oder das Formblatt 5 erbracht werden.
Bitte laden Sie Ihre Nachweise unter dem Punkt "sonstige Nachweise" hoch-BAföG Digital►
Die Formulare finden Sie hier►
Ist ein Fachrichtungs oder Hochschulwechsel geplant?
Fachrichtungswechsel bis zum Ende des dritten Semesters:
Fachrichtungswechsel in diesem Teil des Studiums sind beim ersten Wechsel kein Problem. Dieser Zeitraum wird als Orientierungsphase bezeichnet.
Hier bitte wieder das Formblatt 1 ausfüllen.
Fachrichtungswechsel nach dem Beginn des vierten Semesters:
Ein Fachrichtungswechsel zu diesem Zeitpunkt ist immer ein Einzelfallentscheid. Hier müssen Sie eine Begründung abgeben, weshalb ein Fachwechsel in diesem Stadium Ihres Studiums vollzogen werden soll.
Bitte reichen Sie alle Änderungen entweder über das Änderungsformular bei BAföG digital oder über die BAföG digital App ein. Wenn Sie etwas einreichen möchten, das nicht über das Formular abgedeckt ist, erstellen Sie ein formloses Schreiben und laden dies unter dem Punkt "sonstige Nachweise" hoch. BAföG Digital►
Hochschulwechsel
Stellen Sie bitte einen vollständigen Antrag bei dem nächsten, zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (inkl. Immatrikulation und Exmatrikulation vorherige Hochschule und aktuelle Immatrikulation). Bequeme und schnelle Antragsstellung direkt über BAföG Digital►
Sie haben Fragen zum Thema Praktium und BAföG?
Zu diesem Thema können Sie gerne einen Termin mit unserer allgemeinen BAföG-Beratung vereinbaren.
Persönlichen Beratungstermin vereinbaren►
Sie haben Fragen zum Thema Job und BAföG?
Zu diesem Thema können gerne einen Termin mit unserer allgemeinen BAföG-Beratung vereinbaren.
Persönlichen Beratungstermin vereinbaren►
Sie haben einen Bescheid erhalten und haben Fragen dazu?
- Sie haben eine Ablehnung erhalten und haben Fragen zur Rechtmäßigkeit und zum Verständnis?
- Sie haben eine Rückforderung vom Studierendenwerk Frankfurt am Main erhalten und haben Fragen zum Inhalt?
- Sie haben Widerspruch gegen einen Bescheid erhoben und Fragen zum Sachstand?
Zu diesen Fragen können Sie gerne einen Termin mit uns vereinbaren.
Telefonischen Beratungstermin vereinbaren►
Sie haben eine Rückforderung erhalten und möchten sich über die Zahlungsmodalitäten erkundigen?
Sie haben eine Forderung vom Studierendenwerk Frankfurt am Main erhalten und möchten sich über die Rückzahlungsmodalitäten informieren? Bitte stellen Sie in der Beratung ausschließlich Fragen zum Rückzahlungsprozess. Eine Überprüfung der Berechnung oder des Grundes der Rückerstattung kann in diesem Rahmen nicht stattfinden.
Persönlichen Beratungstermin vereinbaren►
Sie haben eine Rückforderung vom Studierendenwerk Frankfurt erhalten und haben Fragen zum Inhalt?
Telefonischen Beratungstermin vereinbaren►
Sie haben eine Rückforderung vom Bundesverwaltungsamt in Köln erhalten? Bitte setzen Sie sich mit den Kolleg*innen des BVA in Verbindung. Wir können zu diesen Bescheiden keine Auskunft geben. BVA►
Sie benötigen Beratung zu weiteren finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten?
Bei Fragen zu weiteren Finanzierungsangeboten steht Ihnen unsere Sozial- und Finanzierungsberatung► gerne zur Verfügung.