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Studentenwerk Frankfurt am Main benötigt mehr öffentliche Unterstützung beim Bau von studentischem Wohnraum und bei zügiger BAföG-Administration

- Stellungnahme des Hessischen Rechnungshofes zur Haushaltsführung widersprüchlich -

Bezahlbarer Wohnraum – der Druck auf wohnungssuchende Studierende im Rhein-Main-Gebiet ist extrem hoch und die Wartelisten lang. Mit Unterstützung des Landes Hessen, der Hochschulstädte Frankfurt am Main, Wiesbaden, Offenbach, Rüsselsheim und Geisenheim und der Hochschulen setzt das Studentenwerk Frankfurt am Main auf neue Wohnheime.

Seit 2013 wurden rund 1.200 Plätze neue Wohnplätze geschaffen. U.a. auf dem Campus Riedberg und in Wiesbaden sind dringend benötigte rund 800 neue Plätze im Bau bzw. in Planung. Geeignete Grundstücke bleiben jedoch Mangelware, zumal in den kommenden Jahren Mietverträge mehrerer Wohnhäuser auslaufen.

Forderte der Rechnungshof in den zurückliegenden Jahren eine deutliche Erhöhung der Rücklagen, um die Substanz der Studentenwerke dauerhaft zu sichern, kritisiert dieser im Widerspruch hierzu nun deren Höhe. Der Rechnungshof verkennt dabei, dass die Bildung des Großteils der Rücklagen gesetzlich vorgegeben und durch den Ausbau der Wohnheime ausgeweitet wird. Deren zweckfremde Verwendung würde einen Gesetzesverstoß darstellen.

Der Rechnungshof kritisiert mit Rücklagen von ca. 46 Mio. EUR eine zu hohe Finanzausstattung, aber stellt sich zugleich an die Seite des Studentenwerks Frankfurt am Main, mahnt zurecht eine 10 % Versorgung und damit allein zusätzliche 4.000 Plätze an. Unzutreffend werden buchhalterische Rücklagen jedoch mit finanziellen Mitteln gleichsetzt, mit deren gesetzes- und zweckwidriger Auflösung die Sanierung und der Neubau von studentischen Wohnungen rasch zum Erliegen kommen würde. Dabei wird die gegenwärtige Finanzausstattung aber auch nicht im entferntesten Umfang auseichend sein, um nur einen Teil der geforderten Plätze zu erreichen, für die Investitionen in Höhe von über 400. Mill. EUR veranschlagt werden müssen.

Die aktuellen Bemerkungen des Rechnungshofes zu den BAföG-Ämtern beziehen sich auf ein überholtes Gutachten des Jahres 2014, dass bis zu 20 Stellen in Hessen eingespart werden könnten. Ohne die auf der Hand liegende durchgehende Prozessdigitalisierung leisten die Beschäftigten in den Ämtern zudem seit geraumer Zeit vielfältige Zusatzaufgaben, u.a. durch Covid. Wenn die Politik nun die Zahl der BAföG-Berechtigten erhöhen möchte, wird im Gegenteil mehr qualifiziertes Personal gebraucht. Die Studierenden benötigen eine schnelle Bearbeitung; daher sucht das Studentenwerk Frankfurt am Main seit vielen Jahren händeringend mehr Beschäftigte.

Die neue Bundesregierung hat sich eine baldige grundlegende Reform des BAföG vorgenommen. Dieses sowie eine vollständige Prozessdigitalisierung analog des ELSTER-Verfahren ist seit vielen Jahren überfällig. Im Sinne der Studierenden fordert das Studentenwerk Frankfurt am Main, diese Planungen rasch in die Tat ebenso umzusetzen wie die Finanzausstattung der Studierenden- und Studentenwerke mit öffentlichen Zuschüssen für den Wohnheimbau aufzustocken.